Jordbruksverkets startsida

Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und Drittländern mit EU-Bestimmungen

1. Bestimmungen für die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen, die nicht zum Verkauf bestimmt sind

Checkliste – EU und Drittländer mit EU-Bestimmungen

Das Tier muss eine ID-Kennzeichnung haben

Das Tier muss eine gültige Impfung gegen Tollwut haben

Das Tier muss einen gültigen Heimtierausweis haben

Hunde und Katzen muss beim Zoll angemeldet werden

2. Besondere Bestimmungen für Tiere, die ohne Eigentümer reisen

Tiere reisen innerhalb von fünf Tagen vor oder nach dem Eigentümer an das gleiche Reiseziel

3. Besondere Bestimmungen für Tiere, die in einer Gruppe von sechs oder mehr Individuen reisen

Sechs oder mehr Tiere reisen in der Gruppe zu Training oder Wettbewerb